Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz
Vielen Dank für Ihr Interesse am Gesetz- und Verordnungsblatt.
Das Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) ist ein amtliches Veröffentlichungsorgan der Landesregierung Rheinland-Pfalz. Es erscheint nach Bedarf.
Im GVBl. werden verkündet:
• Gesetze (Artikel 113 der Landesverfassung)
• Rechtsverordnungen der Landesregierung und der Ministerien (§ 1 Verkündungsgesetz)
• Anordnungen der Landesregierung und weitere gesetzlich vorgeschriebenen
Veröffentlichungen (z.B. Satzung ZDF, Geschäftsordnung Landtag Rheinland-Pfalz,
Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz)
Bezugsbedingungen:
Bezugszeit ist das Kalenderjahr. Bezugspreis im Abonnement jährlich 32,00 EUR.
Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr müssen bis spätestens 1. November der Staatskanzlei vorliegen.