Vielen Dank für Ihr Interesse am Gesetz- und Verordnungsblatt.

Das Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) ist ein amtliches Veröffentlichungsorgan der Landesregierung Rheinland-Pfalz. Es erscheint nach Bedarf.

Im GVBl. werden verkündet:

  • Gesetze (Artikel 113 der Landesverfassung)
  • Rechtsverordnungen der Landesregierung und der Ministerien (§ 1 Verkündungsgesetz)
  • Anordnungen der Landesregierung und weitere gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen (z. B. Satzung ZDF, Satzung SWR, Geschäftsordnung Landtag Rheinland-Pfalz, Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz)
     

Bezugsbedingungen:

Bezugszeit ist das Kalenderjahr. Bezugspreis im Abonnement jährlich 32,00 EUR.
Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr müssen bis spätestens 1. November der Staatskanzlei vorliegen.